Mitgliedschaft,
Beiträge, ..........
Erwerb der Mitgliedschaft
Laut Vereinssatzung kann jeder
Unbescholtene ohne Unterschied des Geschlechts, des Berufs, der
Staatsangehörigkeit und seiner politischen
und religiösen Überzeugung Mitglied des Vereins
werden.
Ausdrücklich betonen
möchten wir an dieser Stelle, daß auch Interessierte
anderer nationaler Herkunft bei uns als Mitglied herzlich
willkommen sind.
Der Verein hat aktive
Mitglieder über 18 Jahre, aktive Jugendliche unter 18 Jahre
sowie inaktive fördernde Mitglieder jeden Alters.
Grundsätzliche
Bedingung zum Erwerb der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der
Vereinssatzung. » über
unseren Verein » Satzung
Die Mitgliedschaft endet mit
dem Austritt
(Kündigung), dem Tod
und dem Ausschluß.
Beiträge und
sonstige Kosten
Die Finanzierung des Vereins
erfolgt über die
Mitgliedsbeiträge, über den
Überschuss aus dem Getränkeverkauf und Spenden.
Der aktuelle Mitgliedsbeitrag
für aktive Mitglieder beträgt 30,00 Euro im Jahr und
ist laut Satzung im ersten Halbjahr des Jahres in
bar zu zahlen. Für inaktive fördernde Mitglieder
beträgt der Beitrag mindestens 10,00 Euro pro Jahr, jedoch ist
die Höhe nach oben offen.
Jugendliche sind die ersten 3 Jahre beitragsfrei; ab dem 4. Vereinsjahr
beträgt der Beitrag 15,00 Euro pro Jahr.
Spielgeld
wird zur Zeit nicht erhoben.
Eine Aufnahmegebühr
für neue Mitglieder ist zur Zeit nicht zu entrichten.
Außergewöhnliche
Kosten können auf Beschluß über das Umlageverfahren
finanziert werden.
Sollten alle Fragen geklärt sein, drucken Sie den
Aufnahmeantrag aus, füllen ihn mit den notwendigen Angaben aus
und senden ihn an die im Formular
aufgedruckte Adresse. Ein Mitbringen zu einem der Trainingsabende
wäre zwecks gegenseitigen Kennenlernens
von Vorteil.
|